Sprechstunde

Der Erstkontakt findet im Rahmen einer Sprechstunde (1 bis 3 Sitzungen) statt, wo Sie zunächst Ihr Anliegen ausführlich schildern können (z. B. Beschwerden, aktuelle Lebenssituation, Wünsche, Ziele, organisatorische Fragen). Mir dient das Erstgespräch zu einer ersten diagnostischen Einschätzung Ihrer Beschwerden und dazu abzuklären, inwieweit ich Ihnen weiterhelfen kann.

 

Innerhalb dieser ersten Gespräche überlegen sowohl Sie als auch ich, ob wir uns eine längerfristige gemeinsame Zusammenarbeit vorstellen können. Von Ihrer Seite aus ist es besonders wichtig, dass Sie sich mit mir als Behandlerin und mit meinem Therapieansatz wohl fühlen, damit eine tragende psychotherapeutische Beziehung entstehen kann. Für das Gelingen einer Psychotherapie ist es von zentraler Bedeutung, dass Sie das Gefühl haben sich mir anvertrauen zu können und eine offene, vertrauensvolle Atmosphäre besteht. Aspekte gegen die Entscheidung einer Psychotherapie bei mir könnten aber z. B. auch sein, dass ein anderes Therapieverfahren oder ein anderes, z. B. stationäres Setting für Sie persönlich besser geeignet scheint. 

 

Aufgrund der hohen Anfrage nach Therapieplätzen ist es mir leider nicht möglich, sämtlichen Patient*innen, die einen Sprechstundentermin wahrnehmen, einen langfristigen Therapieplatz anzubieten. In diesem Fall können die Sprechstunden einer diagnostischen Einschätzung und ggf. einer weiteren Behandlungsempfehlung dienen. Sie haben als Patient*in grundsätzlich das Recht, die Sitzungen für Sprechstunde und Probatorik jeweils kostenfrei und ohne Antrag bei verschiedenen Behandler*innen in Anspruch zu nehmen.

PROBATORIsche Sitzungen

Infolge der Sprechstunden erfolgen probatorische Sitzungen (in der Regel 2 Sitzungen). In diesem Rahmen werden u. a. eine ausführliche biographische Anamnese erhoben, Therapieziele erörtert und ich kläre Sie über wichtige Aspekte und Hintergründe zur Psychotherapie auf. Wenn wir uns dafür entscheiden, gemeinsam eine Psychotherapie zu beginnen, wird nachfolgend der Psychotherapieantrag gestellt. 

Allgemein

Tiefenpsychologische Therapie (TP) kann im Umfang von Akut- (12 Sitzungen), Kurzzeit- (24 Sitzungen) oder Langzeittherapie (60 Sitzungen) stattfinden, Sitzungen finden i. d. R. wöchentlich statt. Seitens der Krankenkassen besteht im Regelfall eine Höchstgrenze von 100 Sitzungen TP. Sie sollten grundsätzlich einen Zeitraum von einigen Monaten bis zu ca. zwei Jahren für die Therapie einplanen. Psychotherapie erfordert Zeit, um wirken zu können.

 

Therapiesitzungen haben eine Dauer von 50 Minuten. Bitte kommen Sie pünktlich zum vereinbarten Termin, dabei idealerweise maximal 10 Minuten vorher. Vereinbarte Termine werden ausschließlich für Sie reserviert. Aufgrund dessen bitte ich Sie, diese zuverlässig einzuhalten und mich frühestmöglich zu informieren, falls Ihnen etwas dazwischen kommt. Falls Sie ausnahmsweise einen Termin absagen müssen, ist dies bis 48 Stunden vor der Sitzung kostenfrei möglich.