Der Erweiterte Bewertungsausschuss (G-BA) – das Gremium zur Festlegung der Vergütung von gesetzlichen Krankenkassenleistungen – hat auf seiner Sitzung vom 11.03.2026 gegen die Stimmen der Ärzte- und Psychotherapeutenschaft die pauschale Honorarkürzung aller psychotherapeutischen Leistungen um 4,5 % beschlossen.
Im Zuge der im Juli 2026 verabschiedeten Gesundheitsreform (GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz) ist - neben weiteren Kürzungen von Zuschlägen z. B. für Kurzzeittherapie - insbesondere geplant, die Psychotherapie zu budgetieren, was die konkrete Verringerung von Therapieplätzen für gesetzlich Versicherte bedeutet. Auf einem halben Kassensitz können dann anstatt wie bisher 30 Patient*innen voraussichtlich nur noch max. 18 gesetzlich Versicherte Patient*innen behandelt werden.
Darüber wurde kurzfristig im Rahmen der Gesundheitsreform die gesetzlich vorgesehene Angemessenheitsprüfung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen abgeschafft. Somit gibt es für Psychotherapeut*innen keinerlei gesetzlichen Schutz mehr vor weiteren Honorarabsenkungen (ggf. auch im Nachhinein).
Dies alles bedingt leider, dass Praxen sich wirtschaftlich anders ausrichten müssen (z. B. Fokus auf Privatversicherte und Selbstzahler*innen) um zu überleben oder von Schließung bedroht sein werden. Der Bedarf an Psychotherapie steigt Jahr für Jahr, die Wartezeiten auf einen Therapieplatz sind ohnehin schon viel zu hoch. Sie als Betroffene wissen dies leider nur zu gut. Die kurzfristigen Ersparnisse im gesetzlichen Krankenkassensystem werden gleichzeitig zu ansteigenden langfristigen Folgekosten führen. Studien zeigen, dass jeder in ambulante Psychotherapie investierte 1€ letztlich 4€ Folgekosten spart. Insofern ist es nicht einmal ökonomisch sinnvoll, an Psychotherapie zu sparen.
Falls Sie gegen diese politischen Entwicklungen aktiv werden wollen, können Sie z. B. die Bundestagsabgeordneten Ihres Wahlkreises (https://www.bundestag.de/abgeordnete) persönlich anschreiben.
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Stand: Juli 2026